Evangelische Schule Köpenick

Schulinfos

Kinder lernen an der Evangelischen Schule Köpenick immer ganzheitlich. Denn das ist die Basis, um eigene Potenziale zu entdecken und zu entfalten. Und nur wer seine Talente und sich selbst gut kennt, wer für sich selbst Sorge tragen kann, der schafft das auch für andere, für die Welt und die Gemeinschaft.

Organigramm

Hier können Sie alle Ämter und Gremien nachvollziehen, die es an unserer Schule gibt.

Unsere Schulordnung

Wir Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, Mitarbeitende und Eltern gehen respektvoll und freundlich miteinander um.

Die Schülerinnen und Schüler der 5. bis 10. Klassen betreten das Schulgebäude frühestens 15 Minuten vor der ersten (ggf. nullten Stunde) beziehungsweise 10 Minuten vor der zweiten und allen folgenden Stunden. Nach Unterrichtsschluss verlassen sie das Schulgelände zügig. Dies ist notwendig, weil die Schule eine Aufsichtspflicht hat, der sie außerhalb der Unterrichtszeiten aus organisatorischen Gründen nicht nachkommen kann.

Die Schülerinnen und Schüler ab der 11. Klasse betreten und verlassen Schulgebäude, Klassen- und Fachräume in eigener Verantwortung so, dass sie pünktlich an ihren Unterrichtsveranstaltungen teilnehmen und Störungen des Schulbetriebs vermeiden.

2. Alle Schüler und Schülerinnen der 5. bis 10. Klassen verlassen während des Schultages das Schulgelände nur mit Genehmigung der Schulleitung.

3. Fachräume sind zum Teil Räume mit erhöhter Unfallgefahr (z.B. Chemieraum). Die Schülerinnen und Schüler betreten jeden Fachraum daher nur nach Aufforderung durch die Fachlehrkräfte und halten sich an die Fachraumregeln.

4. Pausenregelungen:

a) Die Pausen sollen der Erholung und Bewegung dienen. Zu diesem Zweck halten sich die Schülerinnen und Schüler der Sek 1 (5.-10. Klasse) in allen großen Pausen auf dem Hof oder in der Mensa auf. Ausnahmen dazu beschließt die Gesamtkonferenz.

b) Zu den im Stundenplan der jeweiligen Klasse vermerkten Mittagspausen haben alle Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, in der Mensa zu essen. Alle Schülerinnen und Schüler, die an der Mittagsversorgung teilnehmen, haben Anspruch auf einen Sitzplatz in der Mensa. Sie verhalten sich ruhig, bringen nach dem Essen das benutzte Geschirr zurück und wischen den Tisch ab.

c) Ballspiele sind nur auf den dafür entsprechend vorgesehenen Flächen erlaubt.

5. Wegen der hohen Verletzungsgefahr akzeptieren alle Schülerinnen und Schüler, dass im Schulgebäude und außerhalb des Sportunterrichtes Aktivitäten wie Rennen oder Ballspielen unterlassen werden. Gefahrgeneigte Aktivitäten wie Inline-, Skateboard-, Roller-, Einrad-Fahren oder Ähnliches haben auf dem Schulgelände zu unterbleiben.

6. Auf dem Schulgelände werden weder Laub noch Steine u. Ä. geworfen. Dies gilt auch für Schneebälle. Das so genannte Einseifen wird unterlassen. Bei durch Schüler verursachten mutwilligen Beschädigungen haften die Eltern.

7. Der Ordnungsdienst der Klassen räumt den Klassenraum nach der letzten Unterrichtsstunde im Klassenraum auf (Ausfegen, Schließen der Fenster, Löschen des Lichts).

8. Alle trennen den Müll nach Papier (blauer Eimer), grünem Punkt (gelber Eimer) und Restmüll (grauer / schwarzer Eimer).

9. Alle sind sich darüber einig, dass auf dem Schulgelände und in der Umgebung nicht geraucht wird, keine Drogen genommen oder verteilt werden, kein Alkohol getrunken wird. Medien mit Gewalt oder Drogen verherrlichenden, sexistischen oder extremistischen Inhalten werden an unserer Schule weder gehört oder gesehen, noch verfasst oder weitergegeben.

10. Eddings u. Ä., Spraydosen, Feuerzeuge und Streichhölzer sowie Waffen und waffenähnliche Gegenstände dürfen nicht mit in die Schule gebracht werden.

11. Wenn elektronische Geräte wie Mobiltelefone, internetfähige Geräte sowie Kameras oder Mp3-Player mit in die Schule gebracht werden, bleiben sie für Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 10 während des gesamten Schultages ausgeschaltet in der Schultasche, es sei denn, sie werden explizit nach Erlaubnis der Lehrkraft für Unterrichtszwecke verwendet. Schülerinnen und Schüler der Oberstufe dürfen davon abweichend, außer während des Unterrichts, diese Geräte benutzen. Die Bereithaltung oder Verwendung nicht zugelassener elektronischer Geräte bei Klassenarbeiten, LEKs, Klausuren oder mündlichen Prüfungen gilt als Täuschungsversuch. Ein Verstoß gegen diese Regel kann dazu führen, dass die Lehrkraft als Erziehungsmaßnahme vorübergehend das elektronische Gerät einbehält. Regelungen zum weiteren Verfahren beschließt die Schulkonferenz.

12. Allen ist bekannt, dass bei Verschmutzung, Beschädigung und Zerstörung von Schuleigentum, des Gebäudes, Mobiliars oder Eigentums von Angehörigen der Schule oder Mitschülerinnen bzw. Mitschülern die Verursacher bzw. deren Eltern zur Beseitigung beziehungsweise zum Ersatz des Schadens verpflichtet sind.

13. Fahrräder dürfen nur in den Fahrradständern abgestellt werden. Mofas, Motorräder u. Ä. dürfen nicht auf dem Schulgelände parken.

14. Alle Schülerinnen und Schüler wissen, dass sie auf Wertgegenstände und Kleidung, die sie in die Schule mitbringen, selbst aufpassen müssen. Die Schule haftet nicht.

15. Alle Schülerinnen und Schüler behandeln und bewahren unser Umfeld so, dass es für alle anregend und nutzbar bleibt. Dazu gehört auch, dass das Eigentum eines / einer jeden respektiert wird.

16. Für ein konfliktfreies Zusammenleben ist die Einhaltung dieser Ordnung die Voraussetzung. Bei Verstößen gegen diese Ordnung stehen Erziehungs- und Ordnungs-Maßnahmen nach dem jeweils geltenden Kirchlichen Schulgesetz zur Verfügung.

Gültig ab 21.06.2023

Die Schulkonferenz genehmigt die Vorlage zur Verwendung der der Schule zur Verfügung stehenden Sachmittel für das Haushaltsjahr 2024.

An unserer Schule stehen Schließfächer der Firma Mietra bereit.

Ein Mietra Schulschließfach erleichtert die schwere Schultasche und bewahrt persönliche Sachen sicher auf. Anmeldung, Service und Kündigung können direkt im Internet abgewickelt werden. Mietra empfiehlt die Anmeldung des Schließfaches im Internet: Dafür gibt es einen Nachlass auf die Miete und einen noch schnelleren Zugang zum Schließfach.

>> Hier geht´s zu den Mietra Schließfächern

Spende Deinen Onlinebonus an den Förderverein deiner Schule und Mietra spendet mit

Sie haben auch die Möglichkeit, ihren Onlinebonus bei der Anmietung eines Schulschließfaches auf www.mietra.de Ihrem Schulförderverein zu spenden. In diesem Fall erhöht Mietra Ihre Spende noch einmal um 2,- €.

Jeder neue Mietvertrag hilft dabei, den Spendenbetrag zu erhöhen. Bitte übersenden Sie uns die entsprechende Bankverbindung, damit der Gesamtbetrag am Schuljahresende Ihrem Förderverein überwiesen werden kann.

Bei Fragen zur Aktion oder zu unserer Schließfachvermietung rufen Sie Mietra gern unter 034345/7295-24 an oder schreiben Sie einfach eine E-Mail.

Mensa und Cafeteria

An unserer Schule gibt es sowohl eine Cafeteria als auch eine Mensa. In der Cafeteria kann man jederzeit Brötchen, Pizza, Würstchen und Snacks sowie verschiedene Getränke kaufen. Besonderer Renner: das Fruchtleder…

In den Mittagspausen öffnet zusätzlich unsere Mensa. Sie wird von der Firma “Drei Köche” beliefert und bietet je drei verschiedene Essensoptionen an, darunter stets vegetarische und stets biologische Optionen.