Evangelische Schule Köpenick
Schulinfos
Kinder lernen an der Evangelischen Schule Köpenick immer ganzheitlich. Denn das ist die Basis, um eigene Potenziale zu entdecken und zu entfalten. Und nur wer seine Talente und sich selbst gut kennt, wer für sich selbst Sorge tragen kann, der schafft das auch für andere, für die Welt und die Gemeinschaft.
Organigramm
Hier können Sie alle Ämter und Gremien nachvollziehen, die es an unserer Schule gibt.
Unsere Schulordnung
Wir Schülerinnen, Lehrkräfte, Mitarbeitende und Eltern gehen respektvoll und
freundlich miteinander um.
Die Schülerinnen der 5. bis 10. Klassen betreten das Schulgebäude frühestens 15 Minuten
vor der ersten (ggf. nullten Stunde) beziehungsweise 10 Minuten vor der zweiten und allen
folgenden Stunden. Nach Unterrichtsschluss verlassen sie das Schulgelände zügig. Dies ist
notwendig, weil die Schule eine Aufsichtspflicht hat, der sie außerhalb der Unterrichtszeiten
aus organisatorischen Gründen nicht nachkommen kann.
Die Schülerinnen ab der 11. Klasse betreten und verlassen Schulgebäude, Klassen- und
Fachräume in eigener Verantwortung so, dass sie pünktlich an ihren
Unterrichtsveranstaltungen teilnehmen und Störungen des Schulbetriebs vermeiden.
2. Alle Schülerinnen der 5. bis 10. Klassen verlassen während des Schultages das
Schulgelände nur mit Genehmigung der Schulleitung.
3. Fachräume sind zum Teil Räume mit erhöhter Unfallgefahr (z.B. Chemieraum). Die
Schülerinnen betreten jeden Fachraum daher nur nach Aufforderung durch die
Fachlehrkräfte und halten sich an die Fachraumregeln.
4. Pausenregelungen:
a) Die Pausen sollen der Erholung und Bewegung dienen. Zu diesem Zweck halten sich die
Schülerinnen der Sekundarstufe I (5.-10. Klasse) in allen großen Pausen auf dem Hof oder
in der Mensa auf. Ausnahmen dazu beschließt die Gesamtkonferenz.
b) Zu den im Stundenplan der jeweiligen Klasse vermerkten Mittagspausen haben alle
Schülerinnen die Möglichkeit, in der Mensa zu essen. Alle Schülerinnen, die an der
Mittagsversorgung teilnehmen, haben Anspruch auf einen Sitzplatz in der Mensa. Sie
verhalten sich ruhig, bringen nach dem Essen das benutzte Geschirr zurück und wischen
den Tisch ab.
c) Ballspiele sind nur auf den dafür entsprechend vorgesehenen Flächen erlaubt.
5. Wegen der hohen Verletzungsgefahr akzeptieren alle Schülerinnen, dass im
Schulgebäude und außerhalb des Sportunterrichtes Aktivitäten wie Rennen oder Ballspielen
unterlassen werden. Gefahrgeneigte Aktivitäten wie Inline-, Skateboard-, Roller-, EinradFahren oder Ähnliches haben auf dem Schulgelände zu unterbleiben.
6. Auf dem Schulgelände werden weder Laub noch Steine u. Ä. geworfen. Dies gilt auch für
Schneebälle. Das so genannte Einseifen wird unterlassen. Bei durch Schülerinnen
verursachten mutwilligen Beschädigungen haften die Eltern.
7. Der Ordnungsdienst der Klassen räumt den Klassenraum nach der letzten
Unterrichtsstunde im Klassenraum auf (Ausfegen, Schließen der Fenster, Löschen des
Lichts).
8. Alle trennen den Müll nach Papier (blauer Eimer), grünem Punkt (gelber Eimer) und
Restmüll (grauer / schwarzer Eimer).
9. Alle sind sich darüber einig, dass auf dem Schulgelände und in der Umgebung nicht
geraucht wird, keine Drogen genommen oder verteilt werden, kein Alkohol getrunken wird;
zudem ist es den Schülerinnen bis einschließlich Klasse 10 untersagt, Energy-Drinks im
Unterricht und auf dem Schulgelände zu konsumieren. Medien mit Gewalt oder Drogen
verherrlichenden, sexistischen oder extremistischen Inhalten werden an unserer Schule
weder gehört oder gesehen, noch verfasst oder weitergegeben.
10. Eddings u. Ä., Spraydosen, Feuerzeuge und Streichhölzer sowie Waffen ud
waffenähnliche Gegenstände dürfen nicht mit in die Schule gebracht werden.
11. Wenn elektronische Geräte wie Mobiltelefone, internetfähige Geräte sowie Kameras oder
Mp3-Player mit in die Schule gebracht werden, bleiben sie für Schülerinnen während des
gesamten Schultages ausgeschaltet in der Schultasche, es sei denn, sie werden explizit
nach Erlaubnis der Lehrkraft für Unterrichtszwecke verwendet. Schülerinnen, in deren
Klassen „Handygaragen“ genutzt werden, legen ihre Smartphones dort ab. Die Bereithaltung
oder Verwendung nicht zugelassener elektronischer Geräte bei Klassenarbeiten, LEKs,
Klausuren oder mündlichen Prüfungen gilt als Täuschungsversuch. Ein Verstoß gegen diese
Regel kann dazu führen, dass die Lehrkraft als Erziehungsmaßnahme vorübergehend das
elektronische Gerät einbehält. Regelungen zum weiteren Verfahren beschließt die
Schulkonferenz.
12. Allen ist bekannt, dass bei Verschmutzung, Beschädigung und Zerstörung v
Schuleigentum, des Gebäudes, Mobiliars oder Eigentums von Angehörigen der Schule oder
Mitschülerinnen die Verursacher bzw. deren Eltern zur Beseitigung beziehungsweise zum
Ersatz des Schadens verpflichtet sind.
13. Fahrräder dürfen nur in den Fahrradständern abgestellt werden. Mofas, Motorräder u. Ä.
dürfen nicht auf dem Schulgelände parken.
14. Alle Schülerinnen wissen, dass sie auf Wertgegenstände und Kleidung, die sie in die
Schule mitbringen, selbst aufpassen müssen. Die Schule haftet nicht.
15. Alle Schülerinnen behandeln und bewahren unser Umfeld so, dass es für alle anregend
und nutzbar bleibt. Dazu gehört auch, dass das Eigentum eines / einer jeden respektiert
wird.
16. Für ein konfliktfreies Zusammenleben ist die Einhaltung dieser Ordnung die
Voraussetzung. Bei Verstößen gegen diese Ordnung stehen Erziehungs- und
Ordnungsmaßnahmen nach dem jeweils geltenden Kirchlichen Schulgesetz zur Verfügung.
Gültig ab 01.08.2026
Die Schulkonferenz genehmigt die Vorlage zur Verwendung der der Schule zur Verfügung stehenden Sachmittel für das Haushaltsjahr 20242025 und 2026..

An unserer Schule stehen Schließfächer der Firma Mietra bereit.
Ein Mietra Schulschließfach erleichtert die schwere Schultasche und bewahrt persönliche Sachen sicher auf. Anmeldung, Service und Kündigung können direkt im Internet abgewickelt werden. Mietra empfiehlt die Anmeldung des Schließfaches im Internet: Dafür gibt es einen Nachlass auf die Miete und einen noch schnelleren Zugang zum Schließfach.
>> Hier geht´s zu den Mietra Schließfächern
Spende Deinen Onlinebonus an den Förderverein deiner Schule und Mietra spendet mit
Sie haben auch die Möglichkeit, ihren Onlinebonus bei der Anmietung eines Schulschließfaches auf www.mietra.de Ihrem Schulförderverein zu spenden. In diesem Fall erhöht Mietra Ihre Spende noch einmal um 2,- €.
Jeder neue Mietvertrag hilft dabei, den Spendenbetrag zu erhöhen. Bitte übersenden Sie uns die entsprechende Bankverbindung, damit der Gesamtbetrag am Schuljahresende Ihrem Förderverein überwiesen werden kann.
Bei Fragen zur Aktion oder zu unserer Schließfachvermietung rufen Sie Mietra gern unter 034345/7295-24 an oder schreiben Sie einfach eine E-Mail.
Mensa und Cafeteria
An unserer Schule gibt es sowohl eine Cafeteria als auch eine Mensa. In der Cafeteria kann man jederzeit Brötchen, Pizza, Würstchen und Snacks sowie verschiedene Getränke kaufen. Besonderer Renner: das Fruchtleder…

In den Mittagspausen öffnet zusätzlich unsere Mensa. Sie wird von der Firma „Drei Köche“ beliefert und bietet je zwei verschiedene Essensoptionen an, darunter stets vegetarische und stets biologische Optionen.
Hier finden Sie verschiedene Konzepte unserer Schule.
- Hausaufgabenkonzept
- Fahrtenkonzept
- Konzept zum Umgang mit erkrankten Schülerinnen und Schülern
- Konzept zu den Handyschließfächern
- Konzept zum Umgang mit der Kommunikationsplattform Teams
- Konzept zum Einsatz von Schulbegleithunden
- Code of Conduct – Regeln zur Nutzung digitaler Medien
- Umgang mit digitalen Endgeräten
