Demokratische Schulkultur
Unsere Schülervertretung
Unsere Schülervertretung tagt als Gesamtschülerversammlung (GSV) einmal im Monat. Je nach Anliegen werden bei der Schulleitung hierfür ein bis zwei Stunden für Diskussionen und Klärung von schulinternen Dingen beantragt.
Den Schüler*innen wird Raum und Zeit für ein offenes Plenum eingeräumt, um sich auszutauschen, sich zu beratschlagen, Anträge bei der Schulleitung zu stellen und Inhalte aus weiteren Gremien des Schullebens an die Mitschüler*innen weiterzugeben.
Der GSV wohnen je zwei Klassensprecher*innen der Jahrgangsstufen 5 bis 10 sowie 9 gewählte Jahrgangssprecher*innen der Oberstufe bei. Die besprochenen Inhalte werden im Anschluss über die Vertreter in die Klassen bzw. in die Oberstufenkurse getragen, um eine breite Kommunikationsstruktur zu gewährleisten.
Die Protokolle werden am SV-Brett ausgehängt sowie an die Schulleitung weitergeleitet.
Auszug aus dem Kirchengesetz über die Evangelischen Schulen
(Kirchliches Schulgesetz – KSchulG) vom 4. November 2005
Abschnitt III – Schülervertretung in der Schule
§ 32 Arten der Beteiligung
(1) Die Schülerinnen und Schüler haben das Recht, gemäß diesem Gesetz bei der Arbeit der Schule zur Erfüllung der Unterrichts- und Erziehungsaufgabe mitzuwirken und in diesem Rahmen ihre Interessen wahrzunehmen.
(2) Die Schülerin oder der Schüler wirkt durch Meinungs- und Informationsaustausch in
Schülerversammlungen sowie durch Teilnahme an der Wahl von Schülervertretern und mittelbar durch deren Teilnahme an Beratungen und Entscheidungen schulischer Gremien an der Gestaltung von Unterricht und Erziehung an ihrer oder seiner Schule mit.
(3) Die Schülerin oder der Schüler nimmt über den Bereich ihrer oder seiner Schule hinaus mittelbar an der Wahl für die nach dem staatlichen Schulrecht gebildeten schulübergreifenden Gremien sowie für den Beirat teil.
(4) Die Schülerin oder der Schüler nimmt mittelbar durch die Schülervertreter seiner Schule an schulübergreifenden Arbeitsgemeinschaften der Gesamtschülervertretungen teil.